Med-X-Press GmbH

Blog #41: „Hast Du Haschisch in den Taschen, hast Du immer was zu Naschen“.

Quo vadis Cannabiswirtschaft?

Ihr Pressekontakt

Ursula Jung
Unternehmenskommunikation

+49 173 - 7701690
u.jung@med-x-press.de
 

Diesen jahrzehntealten Spruch umgab immer eine gewisse Aura von Illegalität und Anarchie. Das hat sich geändert, seit die Ampel-Koalition und an deren Spitze Gesundheitsminister Karl Lauterbach dafür gesorgt haben, dass der Besitz von Konsumcannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und Kiffen legal ist.

Der lange Weg der Cannabis-Legalisierung

Nach heftigen Diskussionen und mehrmaligen Änderungen des Zeitplans stimmte der Deutsche Bundestag dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis am 23. Februar 2024 zu. Am 22. März passierte die Regelung den Bundesrat. Jetzt wird seit Monaten über Cannabis-Clubs, Anbauvereine und die Zuständigkeiten bei der behördlichen Kontrolle und Überwachung diskutiert.  Gerichte müssen frühere Urteile gegen Personen mit Cannabisbesitz revidieren, und nach wie vor sind noch viele Details ungeklärt. 

Komplexe Umsetzung

Apropos Anbauvereine: Deutschland ist ja bekanntermaßen das Land der Vereine - und der Vereinsmeier. Laut Bundesgesundheitsministerium werden die Anbauvereinigungen „nach den Grundsätzen des Vereinsrechts geleitet. Andere Rechtsformen sind nicht zugelassen (z.B. Stiftungen, Unternehmen)“. Wer sich mal die Vorgaben für die Mitglieder der zukünftigen Cannabis-Bauern anschaut, sieht sich in seinem Urteil zum deutschen Vereinswesen bestätigt. Wer auch schon mal an einer Mitgliederversammlung egal welchen Vereins teilgenommen hat, weiß auch wovon ich rede:  Vorschriften, Formalien, Verfahrensvorgaben. Genau diese Regelungen gibt der Gesetzgeber für die Mitglieder- und aktive Nichtmitglieder vor. Ein Beispiel? Bitteschön:

„Nichtmitglieder, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Anbauvereinigung stehen, dürfen verschiedene Tätigkeiten übernehmen (z.B. Buchhaltung und gleichzeitig Hausmeisterinnen oder Hausmeister sein), mit Ausnahme von unmittelbar mit dem Eigenanbau verbundene Tätigkeiten (z.B. Wässern, Düngen, Beschneiden, Trimmen), die Mitgliedern vorbehalten sind.“

Bleibt zu hoffen, dass die übergeordneten  Ziele, wie etwa die Entkriminalisierung des Konsums oder die Bekämpfung des Schwarzmarktes inklusive der Aktivitäten der organisierten Kriminalität nicht aus dem Auge verloren werden. Die Verfügbarkeit von Cannabis über die Anbauvereine stellt die erste Säule der Legalisierung dar, eine zweite Säule mit kommerziellen Lieferketten soll folgen.   
 

Änderungen auch für Medizinal-Cannabis

Mein Interesse an diesem Thema ist übrigens rein professioneller Art. 
Im Zuge des neuen Konsum-Cannabis-Gesetzes (KCanG) wurde auch das Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) neu aufgelegt. Mit dem Gesetz „Cannabis als Medizin“, das seit 2017 eine bedingte Verschreibungsfähigkeit von Medizinal-Cannabis erlaubt, sind wir bei Med-X-Press als Betäubungsmittel-Experten Partner von Cannabis-Unternehmen, für die wir Warehousing und Distribution übernehmen.
Mit Spannung haben wir deshalb die Diskussionen im Zusammenhang mit der Freigabe des Konsum-Cannabis verfolgt, da es, wie gesagt, auch Änderungen für den medizinischen Einsatz mit sich bringt. Die gravierendste Veränderung ist die neue Klassifizierung von Cannabis, die Herausnahme aus der Betäubungsmittel-Verordnung. Das bedeutet Medizinal-Cannabis ist nun ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das nicht mehr den Regelungen des Betäubungsmittel-Gesetzes unterliegt. So ist etwa die Lagerung in einem speziellen Betäubungsmittel-Lager nicht mehr erforderlich.
Aber dennoch gelten für Medizinal-Cannabis andere Vorgaben als für Arzneimittel.  So sind bei der Lagerung zusätzliche Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben, die allerdings nicht näher definiert werden. Für den Umgang mit Medizinal-Cannabis haben wir eine notwendige Erlaubnis erhalten. Außerdem ist für Medizinal-Cannabis, wie im Betäubungsmittelrecht, eine sachkundige verantwortliche Person zu benennen, die bei Unregelmäßigkeiten auch persönlich haftet.  

Cannabis für Experten

Ich möchte Sie mit meinen Ausführungen nicht langweiligen, muss aber sagen, dass dieses Projekt der Bundesregierung bei uns zu vielen Meetings, Überlegungen und letztlich auch zu Entscheidungen geführt hat, die durch eine mangelnde Kommunikation noch erschwert wurden. Für uns bei Med-X-Press ist deshalb klar, dass wir in der Pharmalogistik unsere hohen Sicherheitsstandards nicht in Frage stellen, sondern auch bei geänderter Klassifizierung beibehalten. Denn so geben wir unseren Kunden und den Patienten die Gewissheit, dass Sicherheit und Qualität oberste Priorität haben, unabhängig vom Status des Produkts.
 

Quo vadis Cannabiswirtschaft?

Genauso spannend wie das Gesetzgebungsverfahren, finden wir auch die Marktentwicklung mit erheblichen Mengensteigerungen. Die Verschreibungen von Medizinal-Cannabis (ohne Fertigarzneimittel) sind nach Statista-Angaben von 173.700 im Jahr 2017 auf 349.600 in 2023 gestiegen. Die Mehrzahl der Patienten erhält die Verordnung auf Privatrezept. Für Kassenpatienten soll jetzt der Genehmigungsvorhalt durch die Krankenkassen entfallen. Auch diese Neuregelung dürfte zu einer Marktausweitung beitragen.
Unternehmen melden aktuelle Zuwächse, die bei 75 bis 100 Prozent liegen. Experten sprechen von einem Boom, den die Cannabiswirtschaft lange erhofft hat, sodass sich die hohen Investitionen auszahlen könnten.
Wir werden sehen, wo die Reise hingeht. Wie und ob es mit der Ampel-Regierung in Berlin weitergeht, wagt niemand zu prognostizieren. Fakt ist aber, dass im nächsten Jahr die Bundestagswahl ansteht. Was danach passieren könnte, wäre auch nur ein Blick in die Glaskugel. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat jedenfalls angekündigt, dass eine Regierung unter seiner Führung die Cannabis-Legalisierung kappen würde.
Warten wir also ab, was passiert. Bei Med-X-Press sind wir zuversichtlich, denn zu unserer DNA gehört die flexible Anpassung an modifizierte oder neue gesetzliche Vorgaben. Auch bei sich verändernden Marktbedingungen und Mengensteigerungen bleiben wir mit unseren passgenauen Dienstleistungen ein verlässlicher Partner der Cannabiswirtschaft.

Im heutigen Blogbeitrag habe ich mich einem speziellen Thema gewidmet, aber vielleicht sind Sie ja persönlich betroffen, haben Bedenken oder Anmerkungen zur Cannabis-Gesetzgebung? Ich freue mich auf eine lebhafte Diskussion, schreiben Sie mir gern: blog@med-x-press.de
 


Autorin
Natascha de Raad
Geschäftsleitung Vertrieb und Marketing